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| | Angeln
Jeder Fischer benötigt einen Staatlichen Fischereischein der zuständigen
Wohnsitzbehörde sowie den Fischerei - Erlaubnisschein der betreffenden
Ausgabestelle. Bei den Gewässern handelt es sich um staatliche, kommunale und
private Gewässer, teilweise aber auch um Gewässer der einzelnen Vereine der
Anglergemeinschaft Lech-Ammer. Die Fangbestimmungen sind bei jedem Gewässer
unterschiedlich; die jeweiligen Fischerei - Erlaubnisscheine sind deshalb
genauestens zu beachten.
Die Angaben beruhen auf den Mitteilungen der Anbieter. Eine Haftung kann der
Herausgeber nicht übernehmen. Weitere Auskünfte erteilen die Ausgabestellen.
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