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Angeln
Jeder Fischer benötigt einen Staatlichen Fischereischein der zuständigen Wohnsitzbehörde sowie den Fischerei - Erlaubnisschein der betreffenden Ausgabestelle. Bei den Gewässern handelt es sich um staatliche, kommunale und private Gewässer, teilweise aber auch um Gewässer der einzelnen Vereine der Anglergemeinschaft Lech-Ammer. Die Fangbestimmungen sind bei jedem Gewässer unterschiedlich; die jeweiligen Fischerei - Erlaubnisscheine sind deshalb genauestens zu beachten.
Die Angaben beruhen auf den Mitteilungen der Anbieter. Eine Haftung kann der Herausgeber nicht übernehmen. Weitere Auskünfte erteilen die Ausgabestellen.

 

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