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Hinweise für Wassersportler Urlaubsgenehmigungen für Sportmotorboote mit Verbrennungsmotoren können grundsätzlich nicht erteilt werden. Sportmotorboote mit Elektroantrieb werden in vereinfachten Verfahren für die Dauer von vier Wochen genehmigt. Wasserskifahren ist grundsätzlich verboten. Segelboote unter 9,20 Meter Länge, die weder mit einem Motor noch mit einer Wohn-, Koch- oder Sanitäreinrichtung ausgerüstet sind oder die Länge von 9,20 m überschreiten, bedürfen keiner Genehmigung. Genehmigungen/Zulassungen: Die Gästegenehmigung wird vom Landratsamt Traunstein Verkehrswesen, Gabelsberger Str. 8, 83278 Traunstein, Tel.0861/495 oder 496, Fax 0861/58513, erteilt. Die Urlaubsgenehmigung wird für maximal drei Wochen (vier Wochenenden) bei einer Gebühr von € 15,- für Segelboote; € 30,- für Boote mit Elektromotor (Stand 1994) erteilt. Antrag (telefonisch) anfordern, ausfüllen (Zeit und Liegeplatz), Genehmigungsdauer ca. 14 Tage. Führerscheinpflicht: Auf den bayrischen Gewässern besteht keine Führerscheinpflicht. Der Segel- bzw. Surfschein ist jedoch erwünscht. Surfen: Zu sportlichen Zwecken genehmigungs- u. zulassungsfrei. Benützung von Hilfsmotoren an Segelfahrzeugen: Der Hilfsmotor am Segelfahrzeug darf nur benutzt werden, um sich bei auftretender Gefahr in Sicherheit zu bringen. Soweit es die Verhältnisse erfordern, darf der Hilfsmotor auch zum Ein- und Auslaufen in einen Hafenbereich oder in ein Bojenfeld benutzt werden. Das Vorliegen einer Gefahr kann in der Regel angenommen werden bei Sturm oder Sturmwarnung (auch Vorwarnung), Einfall von Nebel oder sonstigem unsichtigem Wetter (Regen, Hagel u.s.w.). |
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